Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SDS Projektmanagement GmbH (nachfolgend „SDS“) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauleitung, Generalunternehmerleistungen sowie Dachbau und Dachsanierung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn SDS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, den Abschluss eines Bauvertrages oder den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich das Angebot, das Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung sowie etwaige schriftliche Zusatzvereinbarungen.
3. Leistungsumfang
SDS übernimmt insbesondere folgende Leistungen:
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Projektmanagement und Baukoordination
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Planung und Organisation von Bauvorhaben
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Generalunternehmerleistungen
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Dachsanierungen und Neueindeckungen
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Flachdach- und Steildacharbeiten
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Koordination und Steuerung von Fachunternehmen
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Qualitäts- und Terminüberwachung
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Beratung während der Planungs- und Ausführungsphase
SDS ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich SDS.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen sowie Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Der Auftraggeber gewährleistet einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben oder unvollständige Angaben entstehen, gehen nicht zu Lasten der SDS.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie Auswirkungen auf Ausführungsfristen werden gesondert berechnet bzw. vereinbart.
Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirkung, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
6. Termine und Bauausführung
Angegebene Ausführungs- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachkommt.
Lieferengpässe, Materialknappheit, Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist führen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Bauvertrag.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
SDS ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. SDS ist berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, sofern gesetzlich zulässig.
8. Material und Ausführung
Die Auswahl der verwendeten Materialien erfolgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung oder – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach den anerkannten Regeln der Technik.
Geringfügige technische oder optische Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktion, Qualität oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber.
Offensichtliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
Die Nutzung des Bauwerks oder eines wesentlichen Teils der Leistung kann – soweit gesetzlich zulässig – als Abnahme gewertet werden.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Im Falle eines Mangels erhält SDS zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Abstimmung können Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Haftung
SDS haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SDS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Baustoffe, Bauteile und sonstige Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der SDS, soweit gesetzlich zulässig.
13. Urheberrechte
Alle von SDS erstellten Konzepte, Planungen, Zeichnungen, Berechnungen, Angebote und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der SDS.
Eine Weitergabe oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
15. Streitbeilegung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
SDS ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der SDS Projektmanagement GmbH Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.